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Fips - Kanutouren
Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrags
Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, oder per e-mail erfolgen
kann, bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (RV) FIPS den Abschluß
eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller
ergänzender Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen
verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch Annahme in Form unserer
Buchungsbestätigung zustande. Die Anmeldung einer Gruppe erfolgt
durch den Gruppenauftraggeber verbindlich für alle Teilnehmer.
2. Zahlungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung überweisen Sie uns innerhalb
1 Woche die ausgewiesene Anzahlung. Nach Eingang der Restzahlung erhalten
Sie ca. 10 Tage vor Reiseantritt die Reiseunterlagen.
Beim Kanuverleih kann eine Materialausgabe nur erfolgen, wenn der Gesamtpreis
1 Woche vorher auf unserem Konto gutgeschrieben ist oder am Tag der
Kanutour vor Ort bar bezahlt wird.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht den Leistungsbeschreibungen
auf unserer Homepage, einem speziellen Angebot und den Angaben in der
Buchungsbestätigung.
Wir machen keinen Personenrücktransport. Diesen vermitteln wir
bei Bedarf an konzessionierte Mietwagenunternehmen. Wir empfehlen die
Anreise mit dem ÖPNV.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung vom
Vertrag zurücktreten.
Bei Rücktritt vom Vertrag können wir folgende pauschale Stornogebühren
in Rechnung stellen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 %
ab 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 30 %
ab 14 bis 07 Tage vor Reisebeginn 60 %
ab 06 bis 01 Tage vor Reisebeginn 80 %
Nichtantritt der Reise 90 %
Beim Kanuverleih ist bei Gruppenbuchungen die Abweichung der Gruppengröße
bis zu 20% kostenfrei, wenn diese bis 4 Tage vorher angezeigt wird.
Dem Kunden ist es gestattet dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass
ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die
geltend gemachte pauschale Stornogbebühr entstanden sind. In diesem
Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen
Kosten verpflichtet.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen ,vom Reiseveranstalter nicht zu vertretender Gründe,
nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder
Teilreisepreises.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
a. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen,
wenn der Reiseteilnehmer trotz Abmahnung die Reise erheblich stört
oder sich und andere Reiseteilnehmer gefährdet, so dass eine weitere
Teilnahme für den RV oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar
ist. Dem RV steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich
nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung
der Reiseleistungen ergeben. Es besteht vor und während der Kanutour
Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.
Die Anordnungen Umgehung von Hindernissen und zur Befahrung von Stromschnellen
sind exakt zu befolgen.
b. Der Reiseveranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die
planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare
Umstände erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet
wird, wie z.B. in Fällen höherer Gewalt, Hochwasser oder Krankheit
des Reiseleiters.
7. Haftung
Die Haftung des RV richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des
Reisevertragsrechts. Grundsätzlich ist die vertragliche Haftung
von Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder wenn wir für
einen dem Kunden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
Des weiteren haften wir nicht für verloren gegangene oder beschädigte
Handys oder sonstige Elektrogeräte, die nicht wasserdicht verpackt
in der Gepäcktonne aufbewahrt wurden.
8. Beschädigung der Ausrüstung
Werden Ausrüstungsgegenstände des RV Fips beschädigt
oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden verloren, werden die
Reparatur- bzw die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.
9. Umweltschutz
Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich, die Natur schonend zu behandelt
und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Tour an unseren
Fahrzeugen abgegeben werden. Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich die
Naturschutzbestimmungen einzuhalten und nur die zugelassenen Ein- und
Ausstiegstellen zu benutzen.
10. Obligenheiten des Reiseteilnehmers
a. Der Reiseteilnehmer hat auftretende Mängel unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung oder dem Büro unter den in der
Buchungsbestätigung genannten Telefonnummern anzuzeigen und Abhilfe
zu verlangen. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines
Monats nach Reiseende schriftlich anzuzeigen.
b. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für
Ansprüche aus dem Reisevertrag nach § 651 c bis § 651
f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise dem Vertrag nach enden soll.
11. Mindestteilnehmerzahl
Bei den geführten Kanutouren gibt es eine Mindestteilnehmerzahl
von 8 Vollzahlern.
12. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an
dessen Sitz zu erheben. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen
den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der Reisebedingungen unwirksam sein, gelten für diese
die gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Reisebedingungen werden
davon nicht berührt.
Reiseveranstalter:
Verein zur Förderung des Freizeitsports
Abt. FIPS - Kanutouren
Tannenkampstr. 4
26131 Oldenburg
Tel. 0441-50 70 03
Fax 0441-50 40 647
E-Mail: info@kanutouren-OL.de
Copyright © 2010, www.fips-ol.de
Alle Rechte vorbehalten
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