AGB

  1. Abschluss des Reisevertrags

Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, oder per e-mail erfolgen kann, bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (RV) FIPS den Abschluß eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzender Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch Annahme in Form unserer Buchungsbestätigung zustande. Die Anmeldung einer Gruppe erfolgt durch den Gruppenauftraggeber verbindlich für alle Teilnehmer.

2. Zahlungen

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung überweisen Sie uns innerhalb 1 Woche die ausgewiesene Anzahlung. Nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie ca. 10 Tage vor Reiseantritt die Reiseunterlagen.
Beim Kanuverleih kann eine Materialausgabe nur erfolgen, wenn der Gesamtpreis 1 Woche vorher auf unserem Konto gutgeschrieben ist oder am Tag der Kanutour vor Ort bar bezahlt wird.

3. Leistungen und Leistungsänderungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht den Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage, einem speziellen Angebot und den Angaben in der Buchungsbestätigung.
Wir machen keinen Personenrücktransport. Diesen vermitteln wir bei Bedarf an konzessionierte Mietwagenunternehmen. Wir empfehlen die Anreise mit dem ÖPNV.

4. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Bei Rücktritt vom Vertrag können wir folgende pauschale Stornogebühren in Rechnung stellen:

bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 %
ab 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 30 %
ab 14 bis 07 Tage vor Reisebeginn 60 %
ab 06 bis 01 Tage vor Reisebeginn 80 %
Nichtantritt der Reise 90 %

Beim Kanuverleih ist bei Gruppenbuchungen die Abweichung der Gruppengröße bis zu 20% kostenfrei, wenn diese bis 4 Tage vorher angezeigt wird.
Dem Kunden ist es gestattet dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte pauschale Stornogbebühr entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen, vom Reiseveranstalter nicht zu vertretender Gründe, nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder Teilreisepreises.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

6.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reiseteilnehmer trotz Abmahnung die Reise erheblich stört oder sich und andere Reiseteilnehmer gefährdet, so dass eine weitere Teilnahme für den RV oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dem RV steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Es besteht vor und während der Kanutour Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts. Die Anordnungen Umgehung von Hindernissen und zur Befahrung von Stromschnellen sind exakt zu befolgen.

6.2 Der Reiseveranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare Umstände erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird, wie z.B. in Fällen höherer Gewalt, Hochwasser oder Krankheit des Reiseleiters.

7. Haftung

Die Haftung des RV richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts. Grundsätzlich ist die vertragliche Haftung von Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder wenn wir für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Des weiteren haften wir nicht für verloren gegangene oder beschädigte Handys oder sonstige Elektrogeräte, die nicht wasserdicht verpackt in der Gepäcktonne aufbewahrt wurden.

8. Beschädigung der Ausrüstung

Werden Ausrüstungsgegenstände des RV Fips beschädigt oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden verloren, werden die Reparatur- bzw die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.

9. Umweltschutz

Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich, die Natur schonend zu behandelt und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Tour an unseren Fahrzeugen abgegeben werden. Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich die Naturschutzbestimmungen einzuhalten und nur die zugelassenen Ein- und Ausstiegstellen zu benutzen.

10. Obligenheiten des Reiseteilnehmers

      1. Der Reiseteilnehmer hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Büro unter den in der Buchungsbestätigung genannten Telefonnummern anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
        Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich anzuzeigen.
      2. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach § 651 c bis § 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll.

 

11. Mindestteilnehmerzahl

Bei den geführten Kanutouren gibt es eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Vollzahlern.

12. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine der Reisebedingungen unwirksam sein, gelten für diese die gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Reisebedingungen werden davon nicht berührt.

 

Reiseveranstalter:

Verein zur Förderung des Freizeitsports
Abt. FIPS – Kanutouren
Hagelmannsweg 98
26127 Oldenburg
Tel. 0441-50 70 03
Fax 0441-50 40 647
E-Mail: info@kanutouren-OL.de
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